Auch über ungedämmten Bodenplatten, Decken und Wänden, die an unbeheizte Räume angrenzen, entstehen hohe Wärmeverluste. Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) gibt auch hier Mindestanforderungen für die Wärmedurchgangskoeffizienten an: U=0,24 W/m2K. Wärmedämmmaßnahmen bei diesen Konstruktionen sind auch oft mit einem relativ geringen Arbeits- und finanziellen Aufwand möglich und in Eigenregie ohne besondere handwerkliche Fähigkeiten durchführbar.
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Bevor Wärmedämmungen auf Bodenplatten aufgebracht werden, müssen Schäden behoben und Feuchtesperren eingebaut sein.
Häufig treten Undichtigkeiten im Bereich des Anschlusses der Bodenplatte an die angrenzenden Wände auf.
Ist die Kehle zwischen Bodenplatte und Kellerwand undicht, muss sie ausgestemmt und erneuert werden.
Aus schalltechnischen Gründen ist der Estrich durch einen feuchtedichten Schaumstoffstreifen von Wänden und Pfeilern zu trennen.
Als Abschluss kann ein Trocken- oder Nass- Estrich gewählt und ein Bodenbelag, z.B. aus Keramikfliesen, Holz oder Kunststoff verlegt werden.
Eine weitere Wärmebrücke des Gebäudes kann durch Decken entstehen, die an unbeheizte Räume grenzen.